Programm

Der bundesweit anerkannte Abschluss als Wirtschaftsfachwirt:in IHK bietet Aufstiegsmöglichkeiten in verschiedensten Unternehmensbereichen. Wirtschaftsfachwirte sind Generalisten für Handel, Industrie und Dienstleistungsunternehmen.

Voraussetzungen:

  • eine abgeschlossene 2-jährige Ausbildung + 2 Jahre Berufspraxis oder
  • ohne Ausbildung eine 3-jährige Berufspraxis

Anerkennung:

Der Abschluss "Geprüfte:r Wirtschaftsfachwirt:in IHK" ist dem Bachelor gleichwertig (Abschluss gemäß Stufe 6 des DQR).

Veranstaltungsinhalte (Auszüge):

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen  

Volks- und Betriebswirtschaftslehre (Klausurdauer: 60 Minuten)  

• volkswirtschaftliche Grundlagen  

• betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken

• Existenzgründung (…)  

Betriebliches Rechnungswesen (Klausurdauer: 90 Minuten)

• Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens

• Finanzbuchhaltung

• Kosten- und Leistungsrechnung (…)  

Recht und Steuern (Klausurdauer: 60 Minuten)  

• Rechtliche Zusammenhänge  

• Steuerrechtliche Zusammenhänge  

Unternehmensführung (Klausurdauer: 90 Minuten)  

• Betriebsorganisation

• Personalführung

• Personalentwicklung  

Handlungsspezifische Qualifikationen  

Betriebliches Management    

• Informationstechnologie u. Wissensmanagement

• Managementtechniken

• Organisations- und Personalentwicklung (…)  

Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling    

• Investitionsplanung und –rechnung

• Finanzierungsarten  

• Controlling (…)  

Logistik    

• Einkauf und Beschaffung  

• Materialwirtschaft und Lagererhaltung  

• Wertschöpfungskette (…)

Marketing und Vertrieb  

• Marketingplanung  

• Vertriebsmanagement  

• Marketinginstrumentarium (…)  

Führung und Zusammenarbeit  

• Mitarbeitergespräche  

• Konfliktmanagement  

• Präsentationstechniken (…)


* Änderungen vorbehalten

Prüfungshinweise:

Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:


• eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder

• eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

• eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

• eine mindestens dreijährige Berufspraxis.


Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:

• die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und

• mindestens ein bzw. ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den genannten Zulassungsvoraussetzungen unter der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“.


Ansprechpartnerin bei der IHK Bremen:

Frau Maike Bredehöft, Tel: 0421 3637-416 / E-Mail:  bredehoeft@handelskammer-bremen.de

Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei der IHK einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet diese nach Maßgabe der Prüfungsverordnung.


Neben den schriftlichen Prüfungen findet ein situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation statt. Die Gesamtdauer beträgt 30 Minuten. Die Termine der Prüfungen werden von der DIHK festgelegt und sind öffentlich einsehbar.

Förderungen:

Das Aufstiegs-BAföG ermöglicht eine vermögensunabhängige Förderung für berufstätige Seminarteilnehmende, die sich auf einen rechtlich anerkannten Abschluss in einem Seminar mit mind. 400 Unterrichtsstunden vorbereiten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss oder als Darlehen. Weitere Informationen und Antragsformulare: www.aufstiegs-bafoeg.de. Bitte beachten Sie, dass Teilnehmende, die Aufstiegs-Bafög erhalten, nicht mehr als maximal 30% der Unterrichtszeit fehlen dürfen.  

Nutzen Sie als Angestellte:r im Land Bremen außerdem den 10%-KammerCard-Rabatt der Arbeitnehmerkammer Bremen. Die KammerCard können Sie hier beantragen: www.arbeitnehmerkammer.de/service/mitgliedskarte/kammercard.html


Weiter haben Sie die Möglichkeit, nach bestandener Prüfung die Aufstiegsfortbildungs-Prämie anzufordern, sofern Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Diese beläuft sich auf bis zu 4.000,- Euro. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.wirtschaft.bremen.de/aufstiegsfortbildung/aufstiegsfortbildungs-praemie-49140

Besondere Hinweise:

Anmeldungen sind grundsätzlich bis längstens vier Wochen vor Kursbeginn möglich; ein späterer Einstieg in den Kurs ist im Einzelfall nach Absprache möglich.

In Abweichung zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen, § 3 Absatz 3, gilt folgende Bestimmung: Erfolgt bei Bildungsveranstaltungen, die sich über einen längeren Zeitraum als 3 Monate erstrecken, die Abmeldung später als 14 Tage vor Beginn der Bildungsveranstaltung, sind 10 Prozent der ausgewiesenen Gebühren, höchstens jedoch eine Monatsrate fällig. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.

Zusätzliche Kosten:

  • Literaturkosten: ca. 210,00 € für IHK-Textbände; es können weitere Kosten für Gesetzestexte o.ä. anfallen
  • Prüfungsgebühren: z. Zt., 597,00 € bei der IHK

Und im Anschluss:

Sie erhalten einen öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss der Handelskammer IHK für Bremen & Bremerhaven. Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 zugeordnet.  Insgesamt beläuft sich der DQR auf 8 Niveaustufen.

Teilnahmegebühr ohne Kammercard
€ 5690,00

Teilnahmegebühr mit Kammercard
€ 5121,00